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Eignungsauswahlverfahren für Ausbildung und Studium

Schriftlicher Teil des Eignungsauswahlverfahrens

Computergestützter Deutschtest (Sprachkompetenztest)  

Computergestützter Intelligenzstrukturtest:    

 

Überprüfung von verbaler, numerischer, figuraler Intelligenz (figuralräumliche Intelligenzfähigkeiten), schlussfolgerndem Denken, Merkfähigkeit, Allgemeinwissen

Computergestützter Persönlichkeitstest:    

Zur Prüfung der charakterlichen Eignung werden bestimmte Persönlichkeitsmerkmale betrachtet.                           

  • Neurotizismus (z.B. Reizbarkeit)
  • Extraversion (z.B. Durchsetzungsfähigkeit)
  • Offenheit für Erfahrungen (z.B. für Werte und Normen)
  • Verträglichkeit (z.B. Vertrauen)
  • Gewissenhaftigkeit (z.B. Pflichtbewusstsein, Selbstdisziplin, Besonnenheit)

 

Mündlicher Teil des Eignungsauswahlverfahrens

Eignungsgespräch vor der Auswahlkommission (ca. 20 min)

Inhalt: Selbstvorstellung, strukturiertes Interview, Sachverhaltslösungen

(Kommunikationsfähigkeit, berufliche Motivation, soziale Kompetenz, Fähigkeit zur Problembewältigung)

 

Abschluss- und Auswertegespräche

Nach Absolvierung der einzelnen Testabschnitte findet ein Abschluss- und Auswertegespräch statt.

 

Werden einzelne Testbestandteile nicht bestanden oder erforderliche Unterlagen nicht erbracht, wird das Eignungsauswahlverfahren eingestellt. Eine erneute Teilnahme am Eignungsauswahlverfahren ist nach einem halben Jahr möglich, wobei bestandene Testbestandteile zwei Jahre lang bestehen bleiben. Das gleiche gilt, wenn das komplette Eignungsauswahlverfahren erfolgreich absolviert wurde und beispielsweise der Rangplatz für eine Einstellung nicht ausreicht. Eine Wiederholung einzelner Testbestandteile oder des gesamten Testverfahrens ist innerhalb dieser zwei Jahre nicht möglich.

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Polizeiärztliche Eignungsuntersuchung/Feststellung der Polizeidiensttauglichkeit

Vor dem Eignungsauswahlverfahren findet aufgrund der eingesandten ärztlichen Unterlagen eine sogenannte polizeiärztliche Vorsichtung anhand der Aktenlage statt. Erst nach „positiver“ Vorsichtung erfolgt die Einladung zum Eignungsauswahlverfahren.

Ist das Eignungsauswahlverfahren erfolgreich absolviert, findet eine polizeiärztliche Untersuchung statt, in deren Ergebnis die gesundheitliche Eignung oder Nichteignung für den Polizeiberuf festgestellt wird.

Polizeiärztliche Untersuchung:

  • ärztliche Untersuchung
  • Elektrokardiogramm
  • Sehtests
  • Hörtest
  • Lungenfunktionstest
  • Kreislaufbelastungsuntersuchung
  • Blut- und Urinuntersuchung
  • Überprüfens des Verhältnisses: Körpergewicht zur Körpergröße (Body-Maß-Index sollte im Bereich 18 - 27,5 liegen)
  • keine auffälligen Hautveränderungen (große Narben)
  • gesunder Körperbau (bewegliche Gelenke, keine Funktionsbehinderungen oder Bewegungseinschränkungen)
  • gesundes Sehorgan (Farbunterscheidungsvermögen, Stereosehen)
  • Sehleistung ohne Sehhilfe:mindestens 50%, wenn das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet ist oder mindestens 30%, wenn das 20. Lebensjahr vollendet ist
  • keine störenden Sprachfehler
  • saniertes Gebiss
  • keine auffälligen Schilddrüsenvergrößerungen
  • funktionstüchtige Organe
  • keine ständige Medikamenteneinnahme, außer Verhütungsmittel

 

Liegt die gesundheitliche Eignung, erfolgt die Bildung einer Rangfolge aus den Ergebnissen des Eignungsauswahlverfahrens, wonach die Einstellung in der jeweiligen Laufbahn anhand der geplanten Ausbildungs-/Studienplätze erfolgt.

 

 

Nachweis der sportlichen Leistungsfähigkeit

Die sportliche Leistungsfähigkeit ist durch Vorlage des Deutschen Sportabzeichen in Silber mittels Einzelprüfkarte und Urkunde nachzuweisen.

Näheres dazu hier (bitte klicken).