
Ärztliche Mindestanforderungen
Der Polizeidienst stellt besondere Anforderungen an die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit sowie an die seelische Belastbarkeit. Durch Auswahl- und Einstellungsuntersuchungen wird festgestellt, ob die Bewerber den Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes gesundheitlich gewachsen sind. Während des Einstellungsverfahrens wird die Auswahluntersuchung und vor Berufung in das Beamtenverhältnis die Einstellungsuntersuchung gemäß PDV - 300 durchgeführt.
Danach gelten folgende Mindestanforderungen: |
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Mindestgröße 160 cm |
kein Unter- bzw. Übergewicht im Verhältnis zum Körperbau (Body-Mass-Index 18 - 27,5) |
keine auffälligen Hautveränderungen (große Narben) |
Tätowierungen im Sichtbereich können nach Einzelfallprüfung Einstellungshindernis sein |
gesunder Körperbau (bewegliche Gelenke, keine Funktionsbehinderungen oder Bewegungseinschränkungen) |
gesundes Sehorgan (Farbunterscheidungsvermögen, Stereosehen) |
Sehleistung ohne Brille oder Sehhilfe:
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keine störenden Sprachfehler |
saniertes Gebiss (keine totalen Prothesen oben oder unten) |
stabile Kreislaufverhältnisse |
normale Blutdruckwerte |
keine Herzkrankheiten |
keine auffälligen Schilddrüsenvergrößerungen |
funktionstüchtige Organe |
keine ständige Medikamenteneinnahme, außer Verhütungsmittel |
Zuvor ist es erforderlich eine medizinische Vorauswahl zur Feststellung der persönlichen Eignung durchzuführen. Dazu sind mit der Bewerbung bereitgestellte ärztliche Unterlagen einzusenden.