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Ärztliche Mindestanforderungen

Der Polizeidienst stellt besondere Anforderungen an die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit sowie an die seelische Belastbarkeit. Durch Auswahl- und Einstellungsuntersuchungen wird festgestellt, ob die Bewerber den Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes gesundheitlich gewachsen sind. Während des Einstellungsverfahrens wird die Auswahluntersuchung und vor Berufung in das Beamtenverhältnis die Einstellungsuntersuchung gemäß PDV - 300 durchgeführt.

Danach gelten folgende Mindestanforderungen:
Mindestgröße 160 cm
kein Unter- bzw. Übergewicht im Verhältnis zum Körperbau
(Body-Mass-Index 18 - 27,5)
keine auffälligen Hautveränderungen (große Narben)
Tätowierungen im Sichtbereich können nach Einzelfallprüfung Einstellungshindernis sein
gesunder Körperbau (bewegliche Gelenke, keine Funktionsbehinderungen oder Bewegungseinschränkungen)
gesundes Sehorgan (Farbunterscheidungsvermögen, Stereosehen)

Sehleistung ohne Brille oder Sehhilfe:

  • mindestens 50%, wenn das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet ist  
  • mindestens 30%, wenn das 20. Lebensjahr vollendet
keine störenden Sprachfehler
saniertes Gebiss (keine totalen Prothesen oben oder unten)
stabile Kreislaufverhältnisse
normale Blutdruckwerte
keine Herzkrankheiten
keine auffälligen Schilddrüsenvergrößerungen
funktionstüchtige Organe
keine ständige Medikamenteneinnahme, außer Verhütungsmittel

Zuvor ist es erforderlich eine medizinische Vorauswahl zur Feststellung der persönlichen Eignung durchzuführen. Dazu sind mit der Bewerbung bereitgestellte ärztliche Unterlagen einzusenden. 

 

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