BEACHTE! Aktuell sind Bewerbungen sowohl für die Einstellung zum 1. September 2023 als auch für den 1. März 2024 möglich.
In den Polizeivollzugsdienst kann eingestellt werden, wer
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- Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzt oder Ausländer mit Niederlassungserlaubnis in Deutschland ist,
- die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten,
- gerichtlich nicht bestraft ist (Einstellungshindernis oder -hemmnis bzw. ggf. Einstellungshemmnis bei laufenden Ermittlungs-/Strafverfahren),
- in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt (d.h. es bestehen keine Bankverbindlichkeiten bzw. Kredite oder Darlehen in unbedienbarer Höhe,
- polizeidiensttauglich ist,
- mindestens 160 cm groß ist und
- nach der Gesamtpersönlichkeit für die angestrebte Laufbahn geeignet erscheint.
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und die für die Laufbahn und das Einstiegsamt vorgeschriebenen Bildungsvoraussetzungen erfüllt: | |
Polizeivollzugsdienst Laufbahngruppe1, zweites Einstiegsamt - Realschulabschluss,
- Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene für die Laufbahn qualifizierende Berufsausbildung,
- Hauptschulabschluss und eine Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis, ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand
Polizeivollzugsdienst Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt: - ein zum Hochschulstudium berechtigender Bildungsstand
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das entsprechende Lebensalter hat: | |
Ausbildung: am Tag der Einstellung mindestens 16 Jahre, aber noch nicht 37,5 Jahre alt Studium: am Tag der Einstellung mindestens 16 Jahre, aber noch nicht 37 Jahre alt Ausnahme: Soldaten auf Zeit dürfen nach Soldatenversorgungsgesetz (SVG) das Höchsteinstellungsalter überschreiten | |
erforderliche Befähigungsnachweise und Fertigkeiten für beide Laufbahngruppen: |
- Nachweis der sportlichen Leistungsfähigkeit durch Erwerb des Deutschen Sportabzeichens in silber
- Besitz der Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B
- Schwimmbefähigung durch das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
- Nachweis über Kenntnisse der englischen Sprache (für Studium)
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Der Erwerb der Fahrerlaubnis sowie der Schwimmbefähigung können noch innerhalb bestimmter Fristen im Verlauf der Ausbildung/ des Studiums nachgewiesen werden. Erfolgt der Nachweis nicht innerhalb der Fristsetzung, führt dies zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf. |
Hinweis:
Über den Ablauf von Ausbildung und Studiums sowie Möglichkeiten des Aufstiegs kannst du dich auf den weiteren Seiten informieren.
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